Der Plänterwald

4. Eine geschützte Landschaft
(aus der Broschüre "PRO Plänterwald", Berlin 2001)

Mit der Ausweisung eines Schutzgebietes wird der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber unserer Umwelt als Lebensraum und damit Medium aller biotischen* und abiotischen* Prozesse in besonderer Weise Rechnung getragen. Der Plänterwald wurde auf der Grundlage des geltenden Berliner Naturschutzgesetzes am 24. 09. 1998 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) rechtsverbindlich festgesetzt.* Das Gebiet umfasst eine Größe von 89 ha und ist mit folgenden Zielstellungen geschützt:

- Erhalt bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensraum und - Erhalt des prägenden Landschaftsbildes sowie der übergreifenden Bedeutung als Erholungsgebiet.

Die Schutzgebietsverordnung mit Leben zu erfüllen, sind die zuständige Untere Naturschutzbehörde Treptow-Köpenick (UNB), das Forstamt Treptow als Bewirt-schafter, aber auch alle Besucher, Anlieger und interessierten Bürger aufgerufen.

Dafür wird im Amt für Umwelt und Natur ein umfangreicher Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet, der neben Analysen und Bewertungen der ökologischen Bedeutung des Gebietes vor allem Lösungsvorschläge für erkannte und potentielle Nutzungskonflikte sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen jeweils für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung des Schutzgebietes beinhalten wird.

Für alle Besucher und Nutzer des Plänterwaldes ist es dringend geboten, ihr Verhalten so zu gestalten, daß der Charakter des Gebietes nicht verändert wird (auch längerfristig nicht) und den Schutzzielen nicht zuwider gehandelt wird.

In diesem Zusammenhang ist u.a. strikt zu verhindern, daß:

- wildlebende Tiere beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet bzw. ihre Eier, Nester und Larven zerstört werden,

- Abfälle (einschließlich Gartenabfälle) abzulagern,

- Pflanzen zu beschädigen oder zu entnehmen,

- Hunde oder andere Haustiere unangeleint umherlaufen zu lassen und

- Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Zusammengestellt aus den Dokumenten der Bürgerinitiative “Keine Autos in den Plänterwald”

5. Das Eierhäuschen